Zu Zeichen 331.1 Kraftfahrstraße 1 I. Voraussetzung für die Anordnung des Zeichens ist, dass für den Verkehr, der Kraftfahrstraßen nicht befahren darf, andere Straßen, deren Benutzung zumutbar ist, zur Verfügung stehen. 2 II. Das Zeichen ist an allen Kreuzungen und Einmündungen zu wiederholen.